Mit der Zunahme der Corona-Infizierten-Zahl: Welches Urteil trifft auf denjenigen, der andere infiziert? und was ist das Urteil, wenn der Geschädigte daran verstirbt?

Die hohe geistliche Führung hat am 27. Rajab 1441 / 23. März 2020, erklärt, dass Infizierte nicht gestattet sei, sich mit anderen zu versammeln, wenn sie dies trotzdem tun, und dadurch andere infiziert werden, trägt der Verursacher die Folgeschäden, und wenn die betroffene Person infolge dieser Infektion verstirbt, ist der Verursacher verpflichtet, Blutgeld zu bezahlen.

Dies war Teil der Antwort Seiner Eminenz, der höchsten religiösen Autorität, Großayatollah Sayed Ali al-Husseini al-Sistani, auf eine Reihe von Fragen, die im letzten März beim Büro seiner Eminenz eingegangen waren, und die er zu diesem Zeitpunkt beantwortet hatte.

Im Folgenden der Text der Frage / Antwort im Wortlaut:

Die Frage: Der erkrankte an dieser Krankheit und wer die möglichen Symptome trägt, darf er Kontakt zu den anderen, die nichts davon wissen, haben? und wenn er dies tut und andere dadurch angesteckt wurden, wie sieht seine Verantwortung ihnen gegenüber?

Antwort: (dass wer angesteckt wurde, keinen Kontakt mit den anderen haben darf, sodass sie angesteckt werden können, und wenn doch und andere angesteckt werden, trägt er die Verantwortung für den entstehenden Schaden, insofern der Geschädigte daran stirbt, muss der Verantwortliche das Blutgeld bezahlen).
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