Die Al-Ameed Gesellschaft für Geist und Wissenschaft nimmt am Treffen der Vertreter der irakischen wissenschaftlichen Gesellschaften teil

Die Al-Ameed Gesellschaft für Geist und Wissenschaft nahm an dem regelmäßigen Treffen von Vertretern irakischer wissenschaftlicher Gesellschaften teil, das virtuell abgehalten wurde und an dem eine Reihe von Beamten des Ministeriums für Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung teilnahmen, mit dem Ziel, die Mechanismen der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Koordination zu besprechen und einen Arbeitsmechanismus für sie zu entwickeln, im Einklang mit ihrer unterstützenden Natur der Forschungsbewegung, die das Land erlebt
Die Gesellschaft wurde bei diesem Treffen von Prof. Dr. Riyadh Al-'Amidi vertreten, der gegenüber Al-Kafeel Netzwerk erklärte, dass: "Bei dem Treffen wurde eine Reihe von Plänen und Mechanismen für die zukünftige Arbeit vorgestellt, an denen die Gesellschaften, einschließlich der Al-Ameed Gesellschaft für Geist und Wissenschaft, arbeiten werden."
Er fuhr fort: "Es wurden die Ansichten des neuen Ministeriums bezüglich der Arbeit der wissenschaftlichen Gesellschaften vorgestellt, die von der Abteilung für Forschung und Entwicklung angenommen wurden, die durch die Art der Arbeit mit den wissenschaftlichen Gesellschaften und die damit verbundenen Hindernisse und Probleme diagnostiziert wurden."
Al-'Amidi fügte hinzu: "Während des Treffens wurden die Regeln für die Gründung genehmigter wissenschaftlicher Gesellschaften erläutert und klargestellt. Diese Regeln wurden als Ergebnis der großen Anzahl von Anträgen zur Gründung neuer wissenschaftlicher Gesellschaften und zum Zweck der Konsolidierung des wissenschaftlichen Aspekts in der Arbeit dieser Gesellschaften sowie der begleitenden Stellungnahmen und rechtlichen Kontrollen der Rechtsabteilung des Ministeriums erstellt."
Es ist erwähnenswert, dass die Al-Ameed Wissenschaftliche und Intellektuelle Gesellschaft offiziell im Ministerium für Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung registriert ist, gemäß der Ministerialverordnung Nr. B.T. 2-7199 vom 24.7.2019.
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