Präsident der Bundespolizei: was die heilige abbasitische Stätte bereitstellt hat zur Steigerung der moralischen Verfassung der Kämpfer während der Befreiungskämpfe beigetragen

Der Präsident der Bundespolizei, General Raed Shaker Jawdat versicherte, dass das, was die heilige abbasitische Stätte an Unterstützung ihrer Kämpfer bereitstellte, zusätzlich zu den Anweisungen und Empfehlungen des legitimen Leiters, Seiner Eminenz Sayed Ahmad al-Safi, zur Steigerung ihrer moralischen Verfassung während dem Befreiungskrieg gegen die terroristische ISIS beigetragen hat.

Dies war unter anderem Inhalt des Treffens mit dem legitimen Leiter der heiligen abbasitischen Stätte, Seine Eminenz Sayed Ahmad al-Safi in der Al-Kafeel Spezialklinik und das nachdem er die Glückwünsche Seiner Eminenz anlässlich des großen irakischen Sieges, der in der Provinz Karbala verwirklicht wurde, erhalten hat. Gleichzeitig wünschte Seine Eminenz den Seelen der Märtyrer, die sich für diese Befreiung geopfert haben, in Frieden zu ruhen und bat Allah swt um schnelle Genesung für die Verletzten. Außerdem lobte Sayed al-Safi den Mut und die Hartnäckigkeit der Mitglieder der Bundespolizei in den Gefechten, die sie zur Seite der anderen Kräfte geführt haben.

Zum Schluss des Treffens bedankte sich der General Raed Shaker Jawdat im Namen aller Mitglieder und Offiziere bei Seiner Eminenz für die ununterbrochene Unterstützung der Bundespolizei während der Gefechte zur Befreiung der Städte und Gebiete, die die Terroristen unter Kontrolle genommen haben.

Zudem besuchte der General Jawdat die Verletzten des Bundespolizei, die sich in der Alkafeel Spezialklinik befinden und begutachtete die ihnen bereitgestellten medizinischen und therapeutischen Dienstleistungen.

Auch zu erwähnen sei, dass sich die Alkafeel Spezialklinik, genauso wie die anderen Einrichtungen der heiligen abbasitischen Stätte seit dem Ausruf des Rechtsurteils der heiligen Verteidigung zahlreiche Angelegenheiten auf sich genommen hat, die zur Unterstützung der verletzten Kämpfer beitragen und –soweit es die Möglichkeiten erlauben- ihr Leiden zu mindern und das auf Empfehlung der obersten religiösen Autorität als Teil der Pflicht gegenüber diesen Verletzten.
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