Die Abteilung für husseinitische Rituale, Körperschaften und Konvois verbietet ihren Repräsentanten das Werben für Wahlkandidaten

Die Abteilung für husseinitische Rituale, Körperschaften und Kovois im Irak und der islamischen Welt, welche der heiligen husseinitischen und abbasitischen Stätte angehört, erteilte ihren Repräsentanten und Einheiten in den irakischen Provinzen ein Werbeverbot für Wahlkandidaten und politische Einheiten und betonte, dass die Abteilung unabhängig sei und nur zwecks Durchführung und Organisation der husseinitischen Rituale arbeite.

Dies erfolgte anhand eines offiziellen Schreibens an die Repräsentanten und Einheiten der Ateilung. Der Inhalt dieses Schreiben lautet wir folgt:



An alle Leiter der Repräsentationen und Einheiten,

das Werben für Wahleinheiten oder Wahlkandidaten und auch die Publikation von Bildern und Poster oder für diese oder andere zu werben, ist strengstens verboten. Wir sind unabhängig und unsere Arbeit begrenzt sich ausschließlich auf die Wiederbelebung der husseinitischen Rituale. Wir sind weder gegen noch mit irgendjemanden. Wer gegen diese Anweisung handelt, der setzt sich selbst einer gesetzlichen Rechenschaftspflicht aus.
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