Hinweise und Verordnungen der Abteilung für Husseinitische Rituale, Trauerprozessionen zum Ablauf der Trauerveranstaltungen zu Aschura 

Die Ritual- und Prozessionsabteilung im Irak und im Zusammenabstimmung mit den Husseinitischen und Abbassitischen Generalsekretariaten gab eine Reihe von Hinweisen und Verordnungen für die Druchführung der Aschura-Zeremonien bekannt und betonte die Wichtigkeit dessen, sich an diese Hinweise zu halten und sich danach zu richten. Diese Hinweise lauten wie folgt:

  1. Die Mitglieder der Konvois sollen das Gebet verrichten, sobald sie den Gebetsruf hören und das am eigenen Standort.
  2. Die Geschwister aller husseinitischen Konvois und Gruppen haben sich an die Anweisungen zu halten, die durch unsere Abteilung bzgl. der Zeiten des Laufs der Konvois gegeben werden. Dies gilt speziell den Konvois und Gruppen "Azaa al-Zajeel" und dient dazu, Stauungen zu vermeiden und einen fließenden Verkehr zu garantieren.
  3. Haltet euch an die Sicherheitsanweisungen der Sicherheitsbehörden und unserer Abteilung, um damit den Feinden des Islam und der AHlul-bait (as) keine Gelegenheiten zu geben.
  4. Verbot des Eintritts von Fremden und ihr Anschluss an die Konvois während des Marsches und das Trageverbot von Waffen und jeglichen Mitteln, die verletztend wirken können.
  5. Die Administrationen der beiden heiligen Stätten halten sich nur an die Zeiten und Anweisungen, die durch unsere Abteilung veröffentlicht werden. Der Gewährsmann des Konvois oder der Gruppe ist dazu verpflichtet den speziellen Ausweis des Konvois und die Rechtsverpflichtung vorzuzeigen, sobald sich der Konvoi den Hauptausstellern nähert, vor dem Eintritt des Bereiches zwischen den beiden Heiligtümern.
  6. Der Gewährsmann des Konvois oder der Gruppe trägt die Verantwortung für die Sicherheit seines Konvois und die Beobachtung und Kontrolle des Soundgeräts.
  7. Pro Konvoi ist eine Kamera erlaubt. Der Kameramann muss einen Schal oder einen Ausweis tragen.
  8. Die Radoods sind dazu angehalten, sich an die ihnen gegebene Zeit zum Lesen im heiligen Hof zu halten und diese beträgt 10 Minuten angesichts der hohen Anzahl an Konvois und um eine Stauung zu vermeiden.
  9. Alle Zanjeel-Konvois und Gruppen sind dazu angehalten, sich an den ihnen gegebenen Zeitraum (9.00 - 15.00 Uhr) zu halten; denn die Latem-Konvois startet um 15.00 Uhr bis Mitternacht.
  10. Es ist verboten, teilnehmende Pferde in die heiligen Stätten zu bringen und das zur Bewahrung der Reinheit und Heiligkeit.
  11. Nach dem Gebetsruf des Mittaggebetes am 10. Muharram startet Trauerlauf von "Twireej".
  12. Der Auflös der Tekiyeh nach dem 13. Muharram.
  13. In Notfällen (Gott bewahre) bitten wir alle Geschwister und Mitglieder der Konvois die Hauptstraßen zu räumen, um den Sicherheitskräften ihren Einsatz zu ermöglichen.
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